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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2003 - L 7 AL 71/03 ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2003 - L 7 AL 71/03 ER (https://dejure.org/2003,20090)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.04.2003 - L 7 AL 71/03 ER (https://dejure.org/2003,20090)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. April 2003 - L 7 AL 71/03 ER (https://dejure.org/2003,20090)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 118/97 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Verwertung - Vermögen - angemessene

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2003 - L 7 AL 71/03
    Der Antragsteller, der über 30 Jahre als selbständiger Speditionskaufmann tätig war, musste seine Alterssicherung nicht über die gesetzliche Rentenversicherung aufbauen und benötigt damit im Gegensatz zu einem "typischen Altersrentner" eine höhere private Alterssicherung, damit er im Alter nicht sozialhilfebedürftig wird (Zum besonderen Sicherungsbedürfnisses bei atypischen Fällen - wie längere Selbstständigkeit - BSG Urteil vom 22.10.1998 B 7 AL 118/97R - SozR 3-4220 § 6 Nr. 6 -).
  • SG Duisburg, 17.04.2007 - S 2 SO 52/07

    Sozialhilfe

    Ist jedoch die Hauptsachlage offen, ist eine Interessenabwägung erforderlich (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 22.04.2003, L 7 AL 71/03 ER).
  • SG Duisburg, 11.07.2005 - S 27 AS 233/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Ist jedoch die Hauptsachlage offen, so ist eine Interessenabwägung erforderlich (Landessozialgericht Niedersachen/Bremen, Beschluss vom 22.04.2003, L 7 AL 71/03 ER).
  • SG Duisburg, 21.08.2007 - S 16 AL 73/07

    Arbeitslosenversicherung

    Ist jedoch die Hauptsachlage offen, ist eine Interessenabwägung erforderlich (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.04.2003, Az.: L 7 AL 71/03 ER).
  • SG Duisburg, 11.01.2006 - S 2 AS 98/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Ist jedoch die Hauptsachlage offen, ist eine Interessenabwägung erforderlich (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 22.04.2003, L 7 AL 71/03 ER).
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